Zwei
Wege für einen erfolgreichen Klimaschutz
Franz
Groll 28.12.15
Seit 2007 ist
bekannt, dass weltweit der jährliche Ausstoß von Treibhausgasen bis
zum Jahr 2050 auf 2 t äquivalent CO2/Person reduziert werden muss.
In Deutschland stoßen wir z.Z. 11,2 t äquivalent CO2/Person aus,
allein die Landwirtschaft verursacht 1,7 t/Person. Dazu kommt der
unvermeidliche Ausstoß von Treibhausgasen bei der
Roheisenverhüttung, bei der Zementherstellung, bei der Produktion
von Salpetersäure und Nylon und bei der Abfallbeseitigung. Mit
der Umstellung auf erneuerbare Energien allein erreichen wir deshalb
das Klimaschutzziel nicht, selbst dann nicht, wenn es uns gelingt,
auch den Verkehr und die Beheizung aller Gebäude mit erneuerbarer
Energie zu bewerkstelligen!! Wir stehen vor der größten
Herausforderung der Menschheit.
Nachdem nun in Paris
bei der COP 21 beschlossen wurde, den Ausstoß der Treibhausgase so
zu drosseln, dass die Erderwärmung „deutlich unter 2 °C“
bleibt, sind die Anforderungen nochmals erheblich gestiegen. Die
Reduzierung des Ausstoßes an Treibhausgasen muss jetzt noch
schneller erfolgen!
Dies ist am ehesten
dann erreichbar, wenn wir die Kreativität aller Menschen nutzen und
auf die Lösung des Problems konzentrieren. Es müssen alle
Möglichkeiten zur Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen
genutzt werden. Damit dies erreicht wird, muss:
-
Bei jedem
Produkt und bei jeder Dienstleistung bekannt sein, wie viel
Treibhausgase bei der Bereitstellung entstanden sind, so dass alle
Produzenten und alle KonsumentInnen erkennen können, wie sie am
effektivsten ihren Beitrag für den Klimaschutz leisten können.
-
Zusätzlich
wird es erforderlich sein, dass der Ausstoß an Treibhausgasen
effektiv stufenwese gedeckelt wird.
Mit einem System,
das die Transparenz und die Deckelung des
Treibhausgasausstoßes ermöglicht, besteht am ehesten die
Möglichkeit, dass das erforderliche Klimaschutzziel noch erreicht
wird.
In diesem Aufsatz
werden für 2 Systeme Verbesserungen vorgestellt, die in Stufen
einführbar sind und die die oben aufgeführten Erfordernisse
beinhalten.
Seit 2005 ist in der
EU das Emissionshandelssystem (auch „cap and trade“genannt)
eingeführt. Da dieses System bis jetzt aber so gut wie wirkungslos
war, gibt es den Vorschlag, statt dessen eine CO2-Steuer oder
CO2-Abgabe einzuführen. Mit beiden Systemen wird mit den bisher
praktizierten, bzw. den bis jetzt vorgeschlagenen Methoden das
Klimaschutzziel nicht erreicht.
Bei der
vorgeschlagenen CO2-Steuer bzw. –Abgabe gibt es weder die
Transparenz noch die Deckelung und beim Emissionshandelssystem fehlt
ebenfalls die Transparenz und die prinzipiell mögliche Deckelung
wird nicht genutzt. Für beide Systeme werden daher folgende
Veränderungen vorgeschlagen:
1.
Die erforderlichen Veränderungen für das Emissionshandelssystem
Das bisher in der EU
praktizierte Emissionshandelssystem hat 6 gravierende Nachteile:
-
Es erfasst
nur etwa 45 % des CO2-Ausstoßes, andere Treibhausgase werden gar
nicht erfasst.
-
Das System
bietet keine Möglichkeit der Preistransparenz; es ist dem
Produktpreis nicht anzusehen, wie stark das Produkt zum Klimawandel
beiträgt.
-
Es ist für
die zwangsläufig entstehenden Preissteigerungen kein sozialer
Ausgleich vorgesehen.
-
Die
Zertifikate sind unbegrenzt gültig, das bedeutet, dass sie auch zu
Spekulationszwecken missbraucht werden können.
-
Das System
kann eine angebotsreduzierende Wirkung verursachen.
-
Weitere
Systemfehler sind:
-
die
kostenlose Ausgabe der Zertifikate in viel zu hoher Menge,
-
die Belohnung
von Emissionsreduzierungen mit „Extra-Gratis“-Zertifikaten und
-
die
Kompensationsmöglichkeiten, die sehr häufig missbraucht werden.
In diesem Abschnitt
wird dargestellt, wie dieses System verändert werden muss, damit das
Klimaschutzziel erreicht werden kann. Diese Veränderungen sollten in
allen EU-Staaten oder besser weltweit eingeführt werden, die
Administration des Systems soll aber in der Verantwortung der Staaten
liegen.
1.1
Die ersten Veränderungen in 4 Schritten
1. Veränderung:
Es müssen alle Kompensationsmöglichkeiten und die Ausgabe von
Extra-Gratis-Zertifikaten für die Reduzierung von Emissionen
abgeschafft werden. Es ist völlig abwegig, die Reduzierung von
Emissionen zu belohnen. Auch die kostenlose Ausgabe der
Emissionszertifikate (EZ) ist einzustellen. Es müssen in Zukunft
für alle Emissionen Zertifikate erworben werden.
Im 2. Schritt
wird das System auf die Erfassung aller Treibhausgase ausgeweitet.
Alle Unternehmen, die kohlenstoffhaltige Rohstoffe fördern oder
importieren, müssen die dafür erforderlichen EZ erwerben.
Zusätzlich müssen die Unternehmen, bei deren Produktion
Treibhausgase entstehen, wie z.B. bei der Herstellung von
Salpetersäure oder in der Landwirtschaft, die dafür erforderlichen
EZ erwerben. Die Menge an erwerbbaren EZ wird in jedem Land so
reduziert, dass bis zum Jahr 2050 der geforderte Zielwert von 2 t
äquivalent CO2/Person erreicht wird. Für Deutschland bedeutet
das eine Reduzierung von über 5 %/Jahr, wenn das System im Jahr 2016
eingeführt würde. Nach dem Beschluss bei der COP21 in Paris muss
die Reduzierung sogar noch schneller durchgeführt werden.
Im ersten Jahr der
Einführung dieser Änderung werden die EZ zu einem festen Preis
verkauft. Ab dem 2. Jahr werden die EZ versteigert, damit ist
gewährleistet, dass die Reduzierungen dort vorgenommen werden, wo es
gesamtwirtschaftlich am günstigsten ist. Einen Handel mit
Zertifikaten zwischen Unternehmen gibt es nicht mehr! Es besteht
jedoch die Möglichkeit, dass Staaten, die die Reduzierung nicht
rasch genug erreichen, von anderen Staaten, z.B. Entwicklungsländern
mit sehr niedrigem Ausstoß von Treibhausgasen, EZ erwerben.
Im 3. Schritt
müssen die unausweichlichen Preissteigerungen, die aufgrund der
erforderlichen Investitionen und der Kosten für den Erwerb der EZ
entstehen, für die geringverdienende Bevölkerung ausgeglichen
werden, da andernfalls Menschen mit geringem Einkommen in die Armut
gestürzt werden. Es wird deshalb vorgeschlagen, dass die Einnahmen
aus der Versteigerung der EZ an alle BürgerInnen in gleicher Höhe
ausbezahlt werden. Dadurch erhalten alle, die mit ihrem Konsum eine
unterdurchschnittliche Menge an Treibhausgasen verursachen, einen
Bonus.
Damit das
Reduktionsziel erreicht werden kann, ist es zwingend erforderlich,
dass alle Unternehmen und alle KonsumentInnen bei jedem Produkt und
bei jeder Dienstleistung erkennen, wieviel Treibhausgase bei ihrer
Bereitstellung entstanden sind, bzw wie hoch der EZ-Kostenanteil am
Gesamtpreis ist. Deshalb beinhaltet der Vorschlag, dass in einem 4.
Schritt die Unternehmen verpflichtet werden, den Kostenanteil für
den Erwerb der EZ beim Verkaufspreis eines jeden Produktes oder einer
Dienstleistung separat auszuweisen, so wie auch die MwSt. separat
ausgewiesen wird.
Die separate
Ausweisung der anteiligen EZ-Kosten ermöglicht auch, dass bei der
Ein- und Ausfuhr von Waren der EZ-Kostenanteil wie die MwSt.
behandelt werden kann. Bei der Ausfuhr wird der EZ-Kostenanteil
erstattet. Bei der Einfuhr wird der EZ-Kostenanteil in der Höhe
erhoben, wie er bei der Inlandsproduktion des Produktes angefallen
wäre. Dadurch haben alle Unternehmen die gleichen Chancen.
Auswirkungen
dieser Verbesserungen
Diese 4
Verbesserungen des EU-Emissionszertifikatesystems werden folgende
Auswirkungen haben:
-
Mit der
Erfassung aller Treibhausgase ist es möglich, die Reduzierung auf
2 t äquivalent CO2/Person zu erreichen, ohne dass zusätzliche
Vorschriften erlassen werden.
-
Durch die
Rücküberweisung der Einnahmen aus der Versteigerung der EZ werden
Menschen mit geringem Einkommen und unterdurchschnittlichem Konsum
nicht belastet, sondern entlastet.
-
Durch die
Kosten-Transparenz ist es möglich, dass alle für sich frei
entscheiden können, wie sie ihren Ausstoß der Treibhausgase
reduzieren wollen.
-
Auch für die
Unternehmen ist diese Kostentransparenz von großer Bedeutung;
dadurch ersehen sie, mit welchen Maßnahmen sie den EZ-Kostenanteil
am günstigsten und effektivsten reduzieren können.
-
Da bei der
Verarbeitung von Rohstoffen und beim Gütertransport Treibhausgase
entstehen, hat diese neue Konzeption des Systems eine umfassende
Wirkung. Die Verkehrsbelastung und der Landschaftsverbrauch werden
zurückgehen und es werden wartungs- und reparaturfreundliche
Produkte auf den Markt kommen.
-
Die
biologische Landwirtschaft wird sich durchsetzen, da sie weit
weniger Lachgas produziert und durch die Humusanreicherung
Kohlenstoff aus der Atmosphäre im Boden bindet und deshalb sehr
viel weniger EZ ersteigern muss.
Das Problem der
angebotsreduzierenden und möglicherweise Preis steigernden Wirkung
ist damit jedoch noch nicht gelöst. Dazu muss das System grundlegend
umgestellt werden.
1.2
Die Revolutionierung des Systems
Wenn sich diese
Situation der Angebotsreduzierung abzeichnet, dann muss das System in
einem 5. Schritt revolutioniert werden, in dem die EZ nicht
mehr von den Unternehmen ersteigert werden müssen, sondern sie
werden dann an alle KonsumentInnen in gleicher Höhe kostenlos
ausgegeben und die Unternehmen müssen die bei ihrer Produktion
erforderlichen EZ an die zuständige Behörde abgeben.
Damit die
Unternehmen dazu in der Lage sind, müssen sie beim Verkauf ihrer
Produkte und Dienstleistungen nicht nur Euro in Rechnung stellen,
sondern auch die für die Herstellung der Produkte erforderlichen EZ.
Alle beim gesamten Herstellprozess erforderlichen EZ werden von den
KonsumentInnen mit den ihnen kostenlos zugeteilten EZ „bezahlt“.
Die Zuteilung der EZ kann monatlich oder quartalsweise erfolgen.
Die
Emissionszertifikate haben dann die Funktion einer parallelen
Währung. Da die Ausgabe der EZ an die KonsumentInnen ebenfalls von
Jahr zu Jahr reduziert wird, kann damit der Ausstoß der
Treibhausgase ebenso reduziert werden, nur mit dem Unterschied, dass
es keine angebotsreduzierende und dadurch Preis steigernde Wirkung
hat, sondern eine Nachfrage reduzierende und dadurch eher
Preis-stabilisierende Wirkung.
KonsumentInnen, die
weniger EZ benötigen als sie erhalten, können die überschüssigen
EZ an diejenigen verkaufen, die für ihren Konsum mehr EZ benötigen,
als sie zugeteilt bekommen. Für Menschen mit geringem EZ-Bedarf hat
dieses System die Wirkung eines bescheidenen Grundeinkommens.
Den Unternehmen ist
es untersagt, EZ zu kaufen.
Erforderliche
Vorbereitungsmaßnahmen
Für die Einführung
dieses 5. Schrittes sind 3 vorbereitende Maßnahmen erforderlich:
-
Die Banken
müssen zu den Giro-Konten ihrer Kunden Parallel-Konten für die EZ
einführen, die Überweisungsformulare sind zu erweitern, so dass
auch der EZ-Betrag eingetragen werden kann und die EC- und
Kreditkarten sind entsprechend zu ergänzen.
-
Das Verfahren
der Rückerstattung der Einnahmen aus der Versteigerung der EZ muss
auf die Auszahlung der EZ umgestellt werden. Dies ist eine
Vereinfachung, da sich die Beträge nur noch um die geplante
jährliche Reduzierung der EZ-Ausgabe verändern.
-
Es muss die
Möglichkeit geschaffen werden, dass die KonsumentInnen, die
besonders klimabewusst konsumieren, die überschüssigen EZ an die
KonsumentInnen verkaufen können, denen ihr EZ-Guthaben nicht
ausreicht. Es bietet sich an, dass dieses Verfahren von der
EZ-Ausgabestelle in Zusammenarbeit mit den Banken etabliert und
betrieben wird.
Nachdem diese
Vorarbeiten geleistet sind, kann das System eingeführt werden.
Auswirkungen
des 5. Schrittes
Mit dieser letzten
Stufe der Veränderungen werden die Vorteile der ersten 4 Schritte
weiter verstärkt.
Die Selbstkontrolle
über die Nachhaltigkeit der Innovationen wird weiter verbessert
und es ist damit zu rechnen, dass ein ganz neues Wettbewerbsdenken
entsteht. Da von Jahr zu Jahr immer weniger EZ verfügbar sind,
können nur noch dann Gewinne erwirtschaftet werden, wenn Produkte
mit extrem geringem Ausstoß von Treibhausgasen angeboten werden.
Dadurch wird der menschliche Ehrgeiz für besondere Leistungen von
der wachstumstreibenden Gewinnsteigerung zur Erzielung der
Zukunftsfähigkeit umgeleitet.
Außerdem ist mit
einer Zunahme des Beschäftigungsniveaus zu rechnen, da für die
Arbeitskräfte keine EZ „bezahlt“ werden müssen und mit ihrer
Anstellung weitere EZ-Einsparungspotentiale eröffnet werden.
2.
Die CO2-Abgabe mit Transparenz und Mengenbegrenzung
Von mehreren
Organisationen und auch von Regierungsvertretern wird die Einführung
einer CO2-Abgabe vorgeschlagen, da das in der EU eingeführte
Emissionshandelssystem nicht erfolgreich ist. Für den Fall, dass
sich dieser Vorschlag durchsetzt, schlage ich eine zweistufige
Einführung des Systems vor; dabei wird die Vorstufe schon so
konzipiert, dass der Übergang in die Endstufe mit wenig
zusätzlichem Aufwand möglich ist.
Da nicht nur das CO2
klimaschädlich ist, sondern auch Methan und Lachgas, verstehe ich
„die CO2-Abgabe“ als Synonym für eine Abgabe, die für den
Ausstoß aller Treibhausgase entrichtet werden muss.
2.1
Die bis jetzt vorgeschlagene CO2-Abgabe als Vorstufe
Die bis heute
bekannten Vorschläge für eine CO2-Abgabe sehen die Besteuerung des
Ausstoßes von Treibhausgasen vor. Dieses System hat nur eine
Lenkungsfunktion, da es keine Deckelung vorsieht. Diesen Vorschlag
betrachte ich als Vorstufe für ein effektiveres System, das dann
eingeführt werden muss, wenn sich herausstellt, dass das
Klimaschutzziel ohne die Möglichkeit der Verbrauchsbeschränkung
nicht erreicht wird.
Damit die Umstellung
auf die Endstufe möglichst einfach zu bewältigen ist, werden schon
in der Vorstufe die Anforderungen für die Endstufe berücksichtigt.
Zur Ermittlung der
Höhe der CO2-Abgabe legt eine regierungsunabhängige,
öffentlich-rechtliche Agentur den CO2-Abgabe-Basisbetrag fest, der
bei der Ermittlung der Abgabehöhe als Berechnungsgrundlage dient.
Die Abgabe-Basisbeträge werden proportional zur Höhe der
Klimabelastung festgelegt. Sie müssen nur für die
kohlenstoffhaltigen Rohstoffe und für all die Produktionsverfahren
ermittelt werden, bei denen ebenfalls klimaschädliche Gase
entstehen, wie z.B. bei der Roheisenverhüttung, der
Zementproduktion, bei der Produktion von Salpetersäure und der
Herstellung von Kunststoffen. Etwas schwieriger ist die Ermittlung
der Abgabebasisbeträge bei der Abfallentsorgung und bei der
Landwirtschaft. Es kann deshalb angebracht sein, dass diese Branchen
etwas später in das CO2- Abgabesystem einbezogen werden.
Die Regierung legt
den Abgabesatz fest, der angibt, wieviel Euro pro Abgabe-Basisbetrag
an CO2- Abgaben abzuführen sind. Es wird empfohlen, dass der
Abgabesatz jährlich erhöht wird, der Erhöhungsbetrag sollte aber
über einen längeren Zeitraum schon im Vorhinein bekannt sein, damit
sich die Unternehmen auf die Veränderungen vorbereiten können. Mit
Hilfe der Abgabe-Basisbeträge und des von der Regierung
festgesetzten Abgabesatzes können die betroffenen Unternehmen und
die für die Abgabe zuständige Behörde die Höhe der zu
entrichtenden CO2-Abgabe berechnen. Die Berechnungsformel lautet:
Abgabe-Basisbetrag x Abgabesatz x verbrauchter bzw. produzierter
Menge = Höhe der CO2-Abgabe.
In einem weiteren
Schritt, oder gleich zu Beginn der Einführung der CO2-Abgabe wird
von den Unternehmen verlangt, dass sie den entrichteten
CO2-Abgabebetrag bei jedem Produkt oder einer Dienstleistung separat
ausweisen, so wie dies bei der Mehrwertsteuer (Mwst) praktiziert
wird. Die Unternehmen berechnen selbst die anteilige Höhe der
CO2-Abgabe für jedes Produkt, was etwas aufwändiger ist als die
Ausweisung der Mwst, da es sich dabei nicht um einen Prozentsatz der
Herstellkosten handelt. Für die Unternehmen, die keine CO2-Abgabe
entrichten müssen, das ist die große Mehrheit, wird der
CO2-Abgabebetrag, ähnlich wie die Mwst, ein durchlaufender Posten,
der letztendlich von den KonsumentInnen getragen werden muss. Die
Richtigkeit der Angaben wird bei den Betriebsprüfungen verifiziert.
Der Vorteil dieser
Methode ist, dass die Produzenten und die Konsumenten sehen, wie viel
klimaschädliche Gase bei der Herstellung eines Produktes entstanden
sind, bzw. wie hoch der CO2-Abgabebetrag war.
Auch bei der Ein-
und Ausfuhr von Waren wird die CO2-Abgabe so wie die Mwst behandelt.
Bei der Ausfuhr wird der CO2-Abgabebetrag erstattet und bei der
Einfuhr wird ein CO2-Abgabebetrag in der Höhe erhoben, wie er bei
der Inlandsproduktion des Produktes angefallen wäre. Hierzu müssen
von der zuständigen Behörde Abgabetabellen erstellt werden.
Durch dieses
Grenzausgleichsverfahren könnte die CO2-Abgabe auch nur national
eingeführt werden. Dies ist deshalb wichtig, weil dieses System ohne
diesen Grenzausgleich nur dann eingeführt werden könnte, wenn es
zumindest in der gesamten EU oder gar weltweit eingeführt wird. Im
letzteren Fall würde das System mit großer Wahrscheinlichkeit viel
zu spät realisiert.
Die
Preissteigerungen, die durch die CO2-Abgabe und die erforderlichen
Investitionen zur Reduzierung des Ausstoßes der Treibhausgase
entstehen, erfordern einen sozialen Ausgleich für Menschen mit
geringeren Einkommen. Dies kann durch eine Erhöhung der unteren
Lohngruppen erfolgen oder durch zusätzliche Sozialleistungen. Es ist
aber auch eine entsprechende Absenkung der Sozialabgaben durch die
Einführung von Freibeträgen möglich.
Es gibt auch den
Vorschlag, dass die Einnahmen aus der CO2-Abgabe an alle Bürger/innen
in gleicher Höhe ausbezahlt werden. Dadurch erhalten all diejenigen,
deren Konsum unter dem Durchschnitt liegt und die klimabewusst
konsumieren, einen Bonus, da für sie die Rückerstattung höher ist,
als sie wegen der CO2-Abgabe zusätzliche Ausgaben hatten. Dagegen
müssen diejenigen, die mit ihrem Konsum einen überdurchschnittlich
hohen Ausstoß klimaschädlicher Gase verursachen, mehr bezahlen, als
sie per Abgaberückerstattung bekommen. Dies ist ein gerechter
sozialer Ausgleich, denn wegen des höheren Konsums eines Teils der
Bevölkerung, müssen die Unternehmen höhere Investitionen tätigen,
um den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren, was das
Preisniveau insgesamt anhebt. Durch die Rückerstattung der
CO2-Abgabe wird bei den Menschen mit geringerem Einkommen diese
Mehrbelastung kompensiert. Allerdings mildert dieses Verfahren die
Wirkung der CO2-Steuer etwas ab.
Es ist zu erwarten,
dass die CO2-Abgabe zu einer beträchtlichen Reduzierung des
Ausstoßes klimaschädlicher Gase führt. Da aber die CO2-Abgabe nur
eine Lenkungsfunktion ausüben kann, ist damit zu rechnen, dass die
erforderliche Reduzierung des Ausstoßes der Treibhausgase, die für
das Ziel die Erderwärmung auf „deutlich unter 2°C“ zu
begrenzen, nicht erreicht wird, weil es keine Möglichkeit der
Deckelung gibt. Aus diesem Grund wurde eine effektivere Methode
erarbeitet, die dann, wenn es erforderlich wird, eingeführt werden
kann.
2.2
Die CO2-Abgabe mit Begrenzung der Menge des Treibhausgasausstoßes
Die Umstellung von
der Vorstufe der CO2-Abgabe zur CO2-Abgabe mit Mengenbegrenzung als
Endstufe verläuft relativ einfach, da alle erforderlichen
Informationen durch die Festlegung der CO2-Abgabe-Basisbetrages schon
bekannt sind. Auch bei den Unternehmen müssen keine neuen
Kalkulationen durchgeführt werden. Die Abgabe wird dann von den
Unternehmen nicht mehr in Euro bezahlt, sondern sie müssen
entsprechend der Höhe der festgelegten CO2-Abgabe-Basisbeträge
Emissionszertifikate (EZ) abführen.
Das Verfahren entspricht dann genau dem Vorschlag, wie er in diesem
Aufsatz im Abschnitt „1.2 Die Revolutionierung des Systems“
beschrieben wurde. Die EZ werden in diesem System an alle
Konsumenten verteilt und die Unternehmen stellen nicht nur Euros in
Rechnung sondern auch die anteilige Menge an EZ, die abgeführt
werden mussten. Die EZ haben die Wirkung einer parallelen Währung.
Auch die
Vorbereitungen für die Einführung dieser letzten Stufe sind
identisch, ebenso die Möglichkeit des Verkaufs überschüssiger EZ
an andere KonsumentInnen.
Bewertung
der beiden Systeme
Die Wirksamkeit
für den Klimaschutz ist bei beiden Systemen nach der Einführung der
letzten Stufe identisch. Die Auswahl eines der beiden Systeme
richtet sich daher ausschließlich nach der schnelleren und
einfacheren Realisierbarkeit. Da das EU-Emissionshandelssystem
bereits seit 11 Jahren eingeführt ist und die Verbesserungen in
mehreren Schritten erfolgen können, wird es vermutlich eher möglich
sein, das etablierte EU-System zu verbessern, als die Einführung des
CO2-Abgabesystems. Dies müssen aber die Regierungen entscheiden.
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